Jeder Mensch ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland hat die Möglichkeit sich die staatliche Förderung über den Abschluß von einem Bausparvertrag zu sichern. Diese Förderung betrug bis zum 31.12.2004 10 % auf maximal ¤ 512 ,- selbst erbrachte Zahlungen auf den Bausparvertrag. Seit dem 01.01.2005 beträgt die Förderung 8,8 % auf selbst erbrachte Zahlungen. Es ist lediglich die Einkommensgrenze von ¤ 25.600 (zu versteuerndes Einkommen) im Jahr 2009 und eine Mindestliegezeit von 7 Jahren zu beachten. Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, müssen den Sinn einer wohnwirtschaftlichen Verwendung nachweisen um an die Förderung zu gelangen. Es ist also sinnvoll, alle Belege zu sammeln die Anschaffungen und Reparaturen rund um die Wohnung bzw. Haus betreffen. Der Gesetzgeber sieht nämlich nicht vor, dass die Anschaffungen, Bauarbeiten, Ausbauten oder Umbauten zwingend nach der Zuteilung des Bausparvertragen geschehen müssen. Bereits im Vorfeld können weitere Gelder für diese Dinge genutzt werden.
Um einen Bausparvertrag abzuschließen ist es nur notwendig, sich eine Bausparkasse seiner Wahl zu suchen. Um nicht zu lange auf die Zuteilung warten zu müssen, sollte die Bausparsumme in den Fällen, wo man das Geld in ungefähr sieben Jahren nutzen will, nicht höher als ¤ 8000,- ¤ 10.000,- . Da es beim Bausparen üblich ist eine sogenannte Abschlußgebühr zu verlangen, die fast immer bei 1 % der Bausparsumme liegt, wären die Kosten bei einer zu Hoch gewählten Bausparsumme somit auch entsprechend höher.
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